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Bildmotiv: Grafik mit verzerrten Autoscheinwerfern

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zurück Suchtprävention - hilfreich für sichere Straßen oder Der Führerschein - hilfreich für die Suchtprävention?

Rolf HüllinghorstRolf Hüllinghorst

Vita

Vortragsfolien (PDF 683 KB)

Abstract

Ausgangslage

Im "Aktionsplan Drogen und Sucht für Deutschland", der gemeinsam durch Bund und Länder beschlossen wurde, werden vier übergeordnete Ziele beschrieben:

Konkretisiert wird dies im Kapitel 3: Maßnahmen zur Reduzierung von Suchtproblemen. Hier werden die elementaren Bestandteile der Präventionsarbeit aufgeführt:

  1. Eine konzeptionelle Gesamtstrategie, die in eine ganzheitliche Gesundheitsförderung eingebettet ist.
  2. Die Erweiterung der Lebenskompetenzen.
  3. Die Vermittlung positiver Botschaften.
  4. Die zielgruppengerechte Ansprache.
  5. Die Einbeziehung von "Peers" und der Selbsthilfe.
  6. Die Langfristigkeit der Maßnahmen.

Zum Thema des Weltgesundheitstages

Punkt 1 macht deutlich, dass sich das Thema des Weltgesundheitstages "Sicher fahren - gesund ankommen" sehr gut in die deutschen Bemühungen einordnen lässt. Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Suchtmittelkonsum junger Menschen, der Nutzung von Moped, Motorroller und Auto und den daraus resultierenden Schäden.

Diskussion

Vor dem Hintergrund des Zusammenhangs zwischen dem Verhalten im Straßenverkehr, jugendlichem Suchtmittelkonsum und den daraus entstehenden Schäden, sind folgende Punkte zu diskutieren:

  1. Welche Maßnahmen der Suchtprävention gibt es für jugendliche Fahranfänger bzw. Fahrer/-innen?
  2. Welche Rahmenbedingungen beeinflussen das Konsumverhalten von jugendlichen Fahrer/-innen?
  3. Kann es sein, dass es noch mehr suchtmittelbedingte Straßenverkehrsunfälle geben würde, hätte man nicht das Instrument des Führerscheins auf Probe eingeführt?
  4. Da die Schäden nach wie vor zu hoch sind, könnte in zwei Richtungen gedacht werden:
    a) Gezielte Prävention für die Zielgruppe der Fahrschüler / Fahranfänger
    b) Weitere Restriktionen für junge Menschen in Bezug auf die Blutalkoholkonzentration
    bzw. den Konsum von illegalen Drogen generell.
  5. Welche Zuständigkeiten gibt es, wer sind die Ansprechpartner?

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