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Politische Empfehlungen an das BMG
Leitbild "Rehabilitation vor Pflege" leistungsrechtlich absichern!
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Startseite : 1999 Aktiv leben - gesund alt werden : Politische Empfehlungen an das BMG : Leitbild "Rehabilitation vor Pflege" leistungsrechtlich absichern!

 Das Leitbild "Rehabilitation vor Pflege" leistungsrechtlich absichern!

Das Leitbild "Rehabilitation vor Pflege" ist bisher erst mangelhaft leistungsrechtlich abgesichert. Ein Problem ist dabei die in der Geriatrie besonders künstlich wirkende Trennung zwischen Akutbehandlung und Rehabilitation. Daher ist anzustreben, dass in der Geriatrie eine Integration von Einrichtungen gemäß § 111 SGB V (Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen) und § 109 SGB V (Krankenhäuser) erfolgt, die sich auch in den Krankenhausplänen der Länder niederschlägt. Weiterhin muss es zu einer Integration von Pflege- und Krankenkassen bei der Feststellung der Notwendigkeit geriatrischer Rehabilitation und deren Kostenübernahme kommen. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Pflege- und Krankenkassen nach SGB XI bzw. SGB V kommt zur Zeit nicht allen Menschen eine Rehabilitation zugute, bei denen sie nach medizinischem Urteil sinnvoll wäre.

Eine Erleichterung bei der Bereitstellung einer effektiven und kostengünstigen Rehabilitation bilden den Ausbau ambulanter Strukturen sowie die Anbindung von Rehabilitationseinrichtungen an die stationäre Altenhilfe oder die Kurzzeitpflege. Auch ältere Menschen mit Demenzerkrankungen haben ein Recht auf geeignete Rehabilitation. Zur Zeit sind diese Erkrankungen häufig Hinderungsgründe für die Aufnahme einer internistischen, orthopädischen oder neurologischen Rehabilitation.